One-Stop-Shop (OSS) mit Odoo

Ab 1.7.2021 entfallen die bisherigen EU-Lieferschwellen. Lieferungen an Endkonsumenten sind dann im jeweiligen Land der Europäischen Union umsatzsteuerpflichtig. Das ist insbesondere für den Versandhandel relevant. Odoo ist für diese Regelung gut vorbereitet.

Neue Regelung ab 1.7.21​

Bis 1.7.2021 waren Lieferungen an Endkonsumenten in ein anderes Gemeinschaftsland innerhalb bestimmter Lieferschwellen umsatzsteuerbefreit. Diese Lieferschwellen entfallen nun. 

Dafür gibt es nun die One-Stop-Shop – Plattform (EU-OSS), mit der der Unternehmer die Umsätze mit dem jeweiligen Landes-Umsatzsteuersatz pro Quartal meldet. Nach einer einmaligen Registrierung müssen alle Umsätze in diesen EU – Ländern mit der EU-OSS gemeldet werden.

siehe dazu:

https://www.wko.at/site/handeldigital/faq-eu-oss-handel.html

https://www.usp.gv.at/steuern-finanzen/umsatzsteuer/Umsatzsteuer-One-Stop-Shop/EU-OSS.html

Diese Regelung gilt eben nur für B2C – Geschäfte, B2B wird sowieso als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung abgewickelt.

Vorgänger MOSS in Odoo

Bisher gab es eine ähnliche Vorgangsweise bei elektronisch erbrachten Dienstleistungen. Das sind SaaS – Dienste, Hosting, Apps, digitaler Content, Webhosting, digitale Abos, etc. 

Bei diesen Dienstleistungen wird das Empfängerland als Leistungsort definiert und Leistungen an Konsumenten sind im Empfängerland umsatzsteuerpflichtig. 

Seit 1.1.2015 ist diese Regelung in Kraft und es wurde dafür der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) für die Meldung der Umsätze eingerichtet.

In Odoo ist diese Funktionalität abgebildet. Die MOSS – Funktionalität funktioniert in der Enterprise Edition und in der Community Edition.

EU-OSS mitOdoo

Während die MOSS – Funktionalität nur auf bestimmte Produkte eingeschränkt war, kann die gleiche Funktionalität nun für alle Produkte verwendet werden.

Es genügt die ursprüngliche MOSS – Funktionalität in den Einstellungen zur Finanzbuchhaltung freizuschalten.


Das System erstellt automatisch eine eigene Steuerzuordnung, in der pro Land neue Steuercodes mit dem Umsatzsteuersatz des Landes eingegeben werden.

Beim Kundenauftrag wird dieser Steuercode automatisch gezogen, sobald der Kunde ein Nicht-Unternehmer ist.

Für die Meldung pro Quartal ist es nur notwendig, die relevanten Steuersätze aufzulisten.

Das ist in der Enterprise Edition komfortabler als in der Community Edition.

Die Beträge pro Land werden einmal im Quartal im EU-OSS eingegeben.

Eine eigene XML – Datei zum Upload im EU-OSS ist nicht vorhanden.